16. Jahrhundert

Das 16. Jahrhundert in Westerode

1578

In diesem Jahr gibt es in Westerode 26 Höfe: 3 Ackerleute, 4 Karrenführer oder Halbspänner und 19 Köther.

+++ Achtung +++
keine „Neue Rechtschreibreform“ 😉

Prozeß der Landgerichte und Brüche

Landgerichte werden in diesem Ambte (Harzburg) Jherlichs, eins um Michaelis, das andere Mitfasten gehalten, dazu alle Ambts und sassen, keiner ausgenommen, werden erfurdert werden brüche was sich im Ambt zugetragen durch geschworen burrmeister eingebracht. Wirdt allsdann vom Landtman darauf, wie von alters her in diesem Ambte gebräuchlich, erkandt, wie volget:

Da sich Ehebruch zwischen Eheleuten zutraget, erkenn der Landtman daß die Strafe undt Erkenntnis bey M.G.F. und Hern steht.
Da es aber das zwei Junge Leutt, die nicht im Ehestand leben, sich mit einander Vorgriffen, ist von alters hero gebräuchlich das vom Mannsperson 10 Fl, von dem weibstücke 5 Fl zur Strafe wird genommen, undt da sichs zutruge, das under denselben Personen eine fluchtig wurde, ist der Vatter oder Mutter oder der Herr des Hauses, dem sie gedient oder geherbergt, Vor die Strafe zu antwordten schuldikt.

 

Geflogeheiten und Gebräuche allgemein, des XVI. Jhrh. von denen das Erbregister von 1578 berichtet

1510

Um 1500 wird im Amt Harzburg eine Biersteuer eingeführt. Der Krugwirt in den Dörfern muss von jedem Fass Bier einen Groschen Fassgeld an das Amt bezahlen. Darauf werden um 1510 in den Amtsakten genannt: „Die Menner des gerichtes Hartzeburgk“

Aus dem Jahre 1510 ist eine Liste von Namen der Westeröder Einwohner erhalten. Frühere Urkunden beziehen sich jeweils auf die Vergabe von Lehen der Westeröder Ländereien an Grafen, Klöster und Edelleute.

    • Bartelt Klynge
    • Tile Dalem, der Hadt susth noch ein Husz, Stedt itz wusthe
    • Heinrich Dalem. ass Nr.2
    • Hans Dalem
    • Arnth Broysth
    • Hermen Broysth
    • Henning Heynick
    • Hans Girsberch
    • Eilhardt
    • Hans Jacoff
    • Rittapf
    • Pfricke Ruden
    • Bartelt Hilken
    • Hosanck

ERKLÄRUNGEN

  • Hufe (Hube)
    • Eine Hufe ist ein altes deutsches Flächenmaß und von Ort zu Ort unterschiedlich. Es wurde für die Gemarkungs- und Hofgrößen gebraucht.
    • Eine Hufe sind etwa 30 Morgen (Mg). So war jedoch ein hannoverscher Morgen größer als ein preußischer Morgen.
    • Eine Hufe waren ca. 15 und 20 ha.
    • 4 Mg = 1 ha = 10.000m²
  • Menner = Gemeinde, Dorfnachbarn
  • Lehen
    • Das konnte sein: ein Stück Land (mit Gebäuden), ein politisches Amt, ein Recht (zu fischen, jagen, Steuern einzutreiben) oder andere Werte von erheblicher Dauer.

QUELLE

Auszug aus:

Beiträge zur Geschichte des Amtes Harzburg, Heft 6
CHRONIK des Kirchdorfes WESTERODE
Herausgegeben im Auftrage des Harzburger Altertums- und Geschichtsverein e.V. und der Gemeinde Westerode
von Dr.-Ing. Karl Ewald Schmidt zum Berge / Bad Harzburg 1972

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